Versicherungen für den Veranstaltungsbereich
Die Macher von Veranstaltungen, ob Kinovorführung im Landgasthof oder Großveranstaltung auf der grünen Wiese oder mitten in einer Stadt, gehen zahlreiche Risiken ein, die angemessenen Versicherungsschutz erfordern. Wir verfügen über starke Partner, bei denen Sie mit einem auf Ihren Bedarf zugeschnittenen Versicherungskonzept gut aufgehoben sind. Als Beispiel führen wir auf der nächsten Seite die kurzfristige Veranstaltungshaftpflicht genauer auf. Weitere Versicherungen erhalten Sie über unseren kompetenten Versicherungsberater auf Anfrage!
Bitte beachten Sie, dass wir kein Versicherungsvermittler oder Anbieter von Versicherungen.
Wir können Ihnen jedoch eine Empfehlung zu etwaigen Risiken bei Veranstaltungen mitteilen.
Die folgende Auflistung hilft Ihnen den Überblick über die Versicherungsarten, die Eventbereich zum Tragen kommen können, zu erhalten.
Versicherungsarten,...
...die u. a. im Eventbereich relevant werden können. (Tabelle ist ein Auszug, über Vollständigkeit übernehmen wir keine Haftung)
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… für den KundenAbsicherung gegen etwaige Beschädigungen
an Zelt, Zubehör und/oder Technik Selbstbeteiligung Mieter 500,00 €; M
Mindestgebühr 100,00 €, ansonsten 5 % vom Abholpreis, die Bewachung des Mietequipments
muss während des gesamten Mietzeitraumes
durch den Mieter gewährleistet werden,
Grundlage sind Bedingungen des Versicherers,
welche wir Ihnen auf Anfrage gerne zukommen lassen.
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Anfrage Kontaktformular | ||
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… für den VeranstalterVeranstaltungshaftpflichtversicherung (Preisspielrechnung Siehe unten) Zeltversicherung Veranstaltungsausfallversicherung kurzfristige Parkplatzversicherung kurzfristige Garderoben- und Elektronikversicherung |
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… für den KünstlerBetriebshaftpflicht- sowie Unfall- und Musikinstrumentenversicherung |
Anfrage Kontaktformular | |
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… für den VeranstaltungsserviceInventarversicherung Betriebshaftpflichtversicherung Elektronikversicherung |
Anfrage Kontaktformular | |
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… für den VeranstaltungstechnikerBerufshaftpflichtversicherung |
Anfrage Kontaktformular |
Sicher versichert? Die passende Versicherung für jede Veranstaltung!
Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit! Wir unterbreiten Ihnen ein darauf abgestimmtes Angebot mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis.
Preisbeispiel für eine Versicherung im Veranstaltungsbereich
Die kurzfristige Veranstalter-Haftpflichtversicherung
Die meisten Hallenvermieter verlangen den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird. Diese Versicherung schützt Sie vor den materiellen Folgen, wenn Sie für einen Schadenfall in Anspruch genommen werden. Sei es der Stolperer des Besuchers über ein nicht gesichertes Kabel, die unglücklich verstellte Notausgangstüre bei einer Panik, die Körperverletzung durch einen umfallenden Boxenturm, die Schadenmöglichkeiten sind vielfältig. Wir haben eine Spezialpolice entwickelt, die über das Normalmaß hinausgeht.
1. Deckungssummen |
Versicherungssummen Risiko:
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Versicherungssummen
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Selbstbeteiligung
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden pauschal
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3.000.000,00 €
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keine
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Innerhalb der Sachschadendeckungssumme gelten folgende Bereiche mitversichert:
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Veranstalterhaftpflicht
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Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden
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3.000.000,00 €
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150,00 €
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Leitungsschäden
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1.000.000,00 €
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150,00 €
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Schlüssel-/Codekartenverlust
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100.000,00 €
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keine
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Mietsachschaden an Immobilien durch Brand
z.B.Explosion, Leitungs- und Abwasser |
3.000.000,00 €
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keine
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Mietsachschaden durch sonstige Ursachen
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250.000,00 €
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250,00 €
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Die genannten Versicherungssummen stehen für die Veranstaltung 2-fach maximiert zur Verfügung.
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Umwelthaftpflicht-Basis- / Regreßversicherung
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Personen- und Sachschäden pauschal
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3.000.000,00 €
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1.000,00 €
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Vermögensschäden
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3.000.000,00 €
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1.000,00 €
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Die genannten Deckungssummen stehen für die Veranstaltung 1-fach maximiert zur Verfügung.
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2. Kurzbeschreibung der über diesen Tarif versicherbaren Veranstaltungen: |
Organisation und Durchführung von Konzertveranstaltungen, Festivals incl. Nebenrisiken, Vortragsveranstaltungen, Workshops, Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Lesungen, Theateraufführungen, Varieté-Shows, Tanzveranstaltungen, gesellige Feste (ohne gefährliche Events), Faschingsveranstaltungen ohne Faschingsumzüge, Maifeste, Märkte, Messen, Heimatfeste, Kinderfeste, Musikfeste, Winzerfeste, Christkindlmärkte, Silvester-, Nikolausveranstaltungen
3. Gegen Zuschlag versicherbare Risiken: |
Klettern in Klettergärten oder an Kletterwänden, Kajak- und Kanufahrten, Reiten, Mountainbike-Touren, Survival-Kurse/-veranstaltungen (ohne als nicht versicherbar geltende Aktionen), Surfen und Segeln, Trekking-Touren, Seilrutschen, Gletscher- und Höhlenwanderungen (nicht jedoch für Besucher nicht zugelassene, genauer gesagt nicht erschlossene Höhlen). Der Zuschlag beträgt 100 % auf die o.g. Prämien!
4. Nicht versicherte Risiken: |
Flow- und Wildwasser-Rafting, Jet-Ski-Fahrten, Tauchen, Bungee-Jumping, Fallschirmspringen, Canyoning
5. Prämien (alle Prämien gelten netto, d. h. zzgl. der gesetzlichen Versicherungssteuer von 19 %) |
Diese hängen von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl ab. Bei mehrtägigen Veranstaltungen nehmen Sie bitte die Gesamtbesucherzahl.
Besucher / Zuschauer
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Versicherungssumme 3 Mio / Mindestprämie netto
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Versicherungssumme 3 Mio / Mindestprämie netto
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bis 500
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pauschal
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79,00 €
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pauschal
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98,75 €
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bis 1.000
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pauschal
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106,00 €
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pauschal
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132,50 €
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bis 2.000
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pauschal
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209,00 €
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pauschal
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261,25 €
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bis 10.000
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pro Person
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0,08 €, mind. 209,00 €
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pro Person
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0,10 € mind. 261,25 €
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bis 50.000
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pro Person
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0,06 € mind. 800,00 €
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pro Person
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0,08 mind. 1.000,00 €
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bis 100.000
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pro Person
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0,03 mind. 1.000,00 €
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pro Person
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0,04 mind. 1.875,00 €
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ab 100.000
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Auf Anfrage
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Alle Prämien gelten zzgl.19 % Versicherungssteuer
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6. Zuschlagspflichtige Risiken: |
- Die Restauration in eigener Regie kann gegen einen Prämienzuschlag von 20 % eingeschlossen werden.
- Tribünen mit Auf- und Abbau € 0,25 je Platz, mindestens € 150,--
- Veranstaltungszelte (hierbei geht es um die Schäden durch die Zelte, nicht jedoch an den Zelten) können gegen folgende Zuschläge mitversichert werden: mit Auf-/Abbau € 150,--, ohne Auf- /Abbau € 85,--
- Zuschlag für fremde Gabelstapler/Arbeitsmaschinen ohne km/h Limit, Sublimit 1 Mio. pauschal für Personen- und sonstige Schäden, Selbstbeteiligung: € 250,--, pauschal € 50,--
- Freiberufliche Mitarbeiter, je Person € 6,90
- Hüpfburg, Kletterwand, Human-Table-Soccer etc. (subsidiär) pauschal € 50,--
Alle genannten Prämien gelten zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer von derzeit 19 %
Weitere Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden. Sind jedoch ohne weiteres versicherbar, bitte sprechen Sie uns einfach darauf an.
7. Erweiterungen des Versicherungsschutzes |
- Auf- und Abbauarbeiten bis jeweils 3 Tage (jederzeit verlängerbar, bitte geben Sie uns einfach den gewünschten Zeitraum bekannt)
- vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht des Hallen- / Geländeeigentümers (sogenannte Freistellung des Vermieters)
- Kraftfahrzeuge, einschließlich Arbeitsmaschinen (nicht zulassungs- und versicherungspflichtig)
- Beauftragung fremder Unternehmen (jedoch nur Auswahlverschulden, nicht die persönlich gesetzliche Haftpflicht der Subunternehmer)
- Vorsorgeversicherung (Versicherungssummen des Vertrages / Versehensklausel)
- Be- und Entladeschäden
- Versicherungsschutz für Open Airs
8. Definition Mietsachschäden |
Unter Mietsachschäden versteht man Schäden an gemieteten Immobilien (zum Beispiel an der gemieteten Halle. Beispiele wären hier unter anderem der Schaden durch ein Case am Boden (nachdem die Rolle verkantet) oder an der Wand (weil Ihr Auf- und Abbauhelfer mal wieder zu stürmisch war). Auch wenn Sie mit der Traverse durch die Glastür gehen, ohne sie vorher zu öffnen. Bitte beachten Sie, dass hier Schäden an Immobilien versichert gelten, nicht jedoch an mobilen Sachen wie Equipment, Ausrüstung etc. (dafür gibt es natürlich separate Absicherungsmöglichkeiten, sprechen Sie uns einfach an).
9. Bedingungen |
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB)
- Entertainmentpolice (ERPAMLIGHT)
- Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Umweltschadensbasisversicherung (Naturschutzpolice)
- Besondere Vereinbarung für Makler (Maklerklausel)
10. Wichtige Ausschlüsse |
Was wir zur Klarstellung auch erwähnen möchten, sind die wichtigsten Ausschlüsse:
- Eigenschäden
- Vorsatz
- Ansprüche aus Diebstahl etc.
- Bußgelder und Strafen
- Gebrauch von zulassungspflichtigen Kraftfahrzeugen
- Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer gemietet, geleast, gepachtet, geliehen oder durch verbotene Eigenmacht erlangt hat, oder den Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrags sind.
- Übrigens, diese Ausschlüsse haben auch die Mitbewerber, aber wurden Sie von diesen auch auf die Ausschlüsse hingewiesen? Wir möchten von Anfang an mit offenen Karten spielen und nicht erst im Schadenfall auf das Kleingedruckte hinweisen…
Gerne händigen wir Ihnen diese Bedingungen auch vor Vertragsabschluss aus.
10. Jahres-Rahmenvertrag möglich? |
Die Veranstalter-Haftpflichtversicherung kann auch als Jahres-Rahmenvertrag abgeschlossen werden. Die Prämie beginnt bei € 380,00 netto. Gerne stehen wir Ihnen auch hier mit Rat und Tat zur Seite.
11. Schäden durch Zuschauer versicherbar? |
Schäden, die durch Zuschauer verursacht werden, sind nicht versichert, auch nicht versicherbar! Ferner gelten Schäden an gemieteten, geliehenen oder überlassenen Mobilien nicht mitversichert. Für das gemietete Equipment empfehlen wir Ihnen unsere kurzfristige Elektronikversicherung.
Fragen Sie einfach bei uns nach, gerne unterbreiten wir Ihnen auch hier ein Angebot.
Alle genannten Prämien gelten zuzüglich der gesetzlichen Versicherungssteuer von derzeit 19 %. Zusatzrisiken wie z. B. Pyrotechnik, Festzelte über 1.000 qm, Feuerwerke etc. müssen gesondert beantragt werden.
Teilen Sie uns Ihren Bedarf mit! Wir unterbreiten Ihnen ein darauf abgestimmtes Angebot mit einem fairen Preis-Leistungs-Verhältnis.